Voraussetzung zum Gebet
1. Die GebetszeitenDer Koran schreibt dem Gläubigen das Pflichtgebet zu fünf bestimmten Tageszeiten vor. Man unterscheidet die eigentlichen Pflichtgebete (fard), die keinesfalls unterlassen werden dürfen, von den sogenannten sunna-Gebeten, die den fard-Gebeten vorangehen oder folgen. Nafl-Gebete sind vollkommen freiwillige Gebete. Witr ist ein verbindliches (wadschib) Gebet, das nach dem Nachtgebet verrichtet wird und aus drei Gebetsabschnitten besteht. Alle Gebete bestehen aus einer bestimmten Anzahl von Gebetsabschnitten (rak‘a, siehe unten). Die folgende Tabelle gibt Aufschluß über Zeiten des Gebets, Anzahl der Abschnitte (rak‘a) in jedem Gebet und über die Art der Gebete (fard, sunna, nafl, wadschib).
m = mu‘akkada, vom Propheten regelmäßig gebetet Die Zeiten des Gebets sind folgendermaßen bemessen:
Es ist nicht statthaft, Gebete zu den drei folgenden Zeiten zu verrichten: Kein fard-Gebet soll außerhalb seiner eigentlichen Zeit verrichtet werden. Wenn ein fard-Gebet aus unvermeidlichem Grund nicht rechtzeitig gebetet werden konnte, muß es zum frühest möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||